§ 1 Name und Sitz
Die Verbindung führt den Namen "Deutsche Studentenverbindung Chamavia (D.St.V.Chamavia). Sie ist eine farbentragende, christliche Studentenverbindung an der Fachhochschule Oldenburg-Ostfriesland-Wilhelmshaven und der Universität Oldenburg mit dem aus dieser Verbindung hervorgegangenen Altherren-Verband ( AH-Verband ). Der Sitz der Verbindung ist Oldenburg.
§ 2 Zweck und Ziel
Die D.St.V.Chamavia hat sich folgende Aufgaben gestellt:
Regelmäßige Konvente dienen zur Erfüllung dieser Aufgaben.
§ 3 Grundsätze der Verbindung
Für die Zugehörigkeit zur D.St.V.Chamavia werden folgende Grundsätze vorausgesetzt:
§ 4 Farben,Wahlspruch und Zirkel
Die Farben der Verbindung sind: GRüN - WEISS - GOLD
Der Wahlspruch lautet: "RELIGIO - HONOR - PATRIA"
Der Zirkel ist:
§ 5 Die Verbindung als Gemeinschaft im Staat
Die D.St.V.Chamavia verfolgt keine parteipolitischen Interessen. Sie bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und bemüht sich, ihre Mitglieder zu politischem und gesellschaftlichem Verantwortungsbewustsein anzuleiten.
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
Nur an der Fachhochschule und Universität zu Oldenburg ordentliche Studierende können in die Verbindung aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Abstimmung der Mitglieder der Aktivitas. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des AH - Vorstandes. Ist die Aktivitas mit der Entscheidung nicht einverstanden, können sie auf der nächsten AHGV den Aufnahmeantrag vorlegen. Hier entscheidet die einfache Mehrheit. Jedes Mitglied verpflichtet sich bei der Aufnahme, Satzung und Geschäftsordnung voll anzuerkennen und sich nach besten Kräften für die Ziele der Verbindung einzusetzen. Personen, die aus einer anderen Verbindung ausgeschlossen wurden, können nicht Mitglied der D.St.V.Chamavia werden.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
§ 8 Organe der Verbindung
Die Verbindung besteht aus der Aktivitas und dem Altherren-Verband. Die Führung der Aktivitas liegt in den Händen der Chargen, die vom Burschenconvent ( BC ) in geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Führung des Altherren-Verbandes liegt in den Händen des Vorstandes, der von der Altherren-Generalversammlung ( AHGV ) in geheimer Abstimmung gewählt wird. Beide sind für ihre Belange jeweils voll beschlußfähig. In Streitfragen zur Satzung und Geschäftsordnung einschließlich Komment sowie bei strittigen Ausschlüssen entscheidet ausschließlich die AHGV. Die AHGV kann mit 2/3 Mehrheit Beschlüsse der Aktivitas und des AH - Vorstandes für ungültig erklären. Die Chargen der Aktivitas werden für ein Semester, der Vorstand des AH - Verbandes jeweils für zwei Jahre gewählt.
§ 8 a Vertretung der D.St.V Chamavia gemäß § 26 BGB
Die D.St.V Chamavia wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand des Altherren-Verbandes vertreten.
Der Vorstand der D.St.V. Chamavia besteht aus :
| - | dem Vorsitzenden (AHX) | : | Er führt den Altherren-Verband und leitet die AHGV |
| - | dem Schriftwart (AHXX) | : | Er nimmt den Schriftverkehr war |
| - | dem Kassenwart (AHXXX) | : | Er führt die Kasse D.St.V. Chamavia |
Jeder der Vorstandsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt
§ 9 Beiträge
Zur Erfüllung der Aufgaben der Verbindung werden von jedem Mitglied Beiträge erhoben, deren Höhe für die Aktivitas der BC und für den AH - Verband die AHGV festsetzt.
§ 10 äußere Form des Verbindungslebens
Die äußere Form des Verbindungslebens ist in der Geschäftsordnung und im Komment festgelegt, welche beide Bestandteil dieser Satzung sind.
§ 11 Heimfallrecht
Solange drei aktive Bundesbrüder auf Grund der Satzung zusammen bleiben, ist die Verbindung nicht aufgelöst. Sinngemäß gilt das gleiche für den AH - Verband. Sind jedoch auf einem Cumulativconvent ( CC ), auf dem Alteherren und Aktive gleichermaßen stimmberechtigt sind, mehr als 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten für eine Auflösung der Verbindung, so kann diese durchgeführt werden. Das vorhandene Vermögen geht bei der Auflösung der Aktivitas in den Besitz des AH - Verbandes über.
§ 12 Satzungsänderung
Die Satzung und die dazugehörende Geschäftsordnung mit Komment kann nur auf einem CC mit 2/3 Stimmenmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erfolgen.
© 28.09.2003