Farben der DStV Chamavia

Satzung der Deutschen Studenten Verbindung Chamavia zu Oldenburg im Technischen Cartell Verband Deutschland

Farben der DStV Chamavia

S A T Z U N G

der

D.St.V. CHAMAVIA ZU OLDENBURG

IM T C V

§ 1 Name und Sitz

Die Verbindung führt den Namen "Deutsche Studentenverbindung Chamavia (D.St.V.Chamavia). Sie ist eine farbentragende, christliche Studentenverbindung an der Fachhochschule Oldenburg-Ostfriesland-Wilhelmshaven und der Universität Oldenburg mit dem aus dieser Verbindung hervorgegangenen Altherren-Verband ( AH-Verband ). Der Sitz der Verbindung ist Oldenburg.

§ 2 Zweck und Ziel

Die D.St.V.Chamavia hat sich folgende Aufgaben gestellt:

  1. Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung.
  2. Durchführung religiöser, sozialer, kultureller und staatspolitischer Bildungsarbeit.
  3. Pflege und Förderung der Freundschaft der Mitglieder sowohl während des Studiums als auch während des späteren Berufslebens.
  4. Pflege der Geselligkeit

Regelmäßige Konvente dienen zur Erfüllung dieser Aufgaben.

§ 3 Grundsätze der Verbindung

Für die Zugehörigkeit zur D.St.V.Chamavia werden folgende Grundsätze vorausgesetzt:

  1. Respektierung des katholischen Glaubens
  2. Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte
  3. Das Tragen von Farben
  4. Ablehnung von Mensur und Duell

§ 4 Farben,Wahlspruch und Zirkel

Die Farben der Verbindung sind: GRüN - WEISS - GOLD
Der Wahlspruch lautet: "RELIGIO - HONOR - PATRIA"

Der Zirkel ist:

Zirkel

§ 5 Die Verbindung als Gemeinschaft im Staat

Die D.St.V.Chamavia verfolgt keine parteipolitischen Interessen. Sie bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und bemüht sich, ihre Mitglieder zu politischem und gesellschaftlichem Verantwortungsbewustsein anzuleiten.

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

Nur an der Fachhochschule und Universität zu Oldenburg ordentliche Studierende können in die Verbindung aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Abstimmung der Mitglieder der Aktivitas. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des AH - Vorstandes. Ist die Aktivitas mit der Entscheidung nicht einverstanden, können sie auf der nächsten AHGV den Aufnahmeantrag vorlegen. Hier entscheidet die einfache Mehrheit. Jedes Mitglied verpflichtet sich bei der Aufnahme, Satzung und Geschäftsordnung voll anzuerkennen und sich nach besten Kräften für die Ziele der Verbindung einzusetzen. Personen, die aus einer anderen Verbindung ausgeschlossen wurden, können nicht Mitglied der D.St.V.Chamavia werden.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Mitgliedes an die Verbindung.
  2. durch Ausschluß, welcher ausgesprochen werden kann bei sehr schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Satzung und die Geschäftsordnung.
  3. durch Ausschluß, welcher ausgesprochen werden muß, wenn sich das Mitglied gegen die Verbindung stellt oder deren Ziele und Grundsätze bzw. die Verbindung selbst vor anderen herabzuwürdigen versucht.
  4. wenn Farbenbrüder, die das Chamavenband tragen, aus ihrer Stammverbindung ausgeschlossen werden.
  5. Cartellbrüder, die aus dem TCV ausgeschlossen werden.
  6. durch Tod. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Rechtsanspruch an die D.St.V.Chamavia. Ein Anspruch auf die Herausgabe eines Anteils an dem Vermögen der Verbindung besteht nicht. Coleur, Zirkel und Zipfel und alle von der Verbindung ausgehändigten Gegenstände sind zurückzugeben.

§ 8 Organe der Verbindung

Die Verbindung besteht aus der Aktivitas und dem Altherren-Verband. Die Führung der Aktivitas liegt in den Händen der Chargen, die vom Burschenconvent ( BC ) in geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Führung des Altherren-Verbandes liegt in den Händen des Vorstandes, der von der Altherren-Generalversammlung ( AHGV ) in geheimer Abstimmung gewählt wird. Beide sind für ihre Belange jeweils voll beschlußfähig. In Streitfragen zur Satzung und Geschäftsordnung einschließlich Komment sowie bei strittigen Ausschlüssen entscheidet ausschließlich die AHGV. Die AHGV kann mit 2/3 Mehrheit Beschlüsse der Aktivitas und des AH - Vorstandes für ungültig erklären. Die Chargen der Aktivitas werden für ein Semester, der Vorstand des AH - Verbandes jeweils für zwei Jahre gewählt.

§ 8 a Vertretung der D.St.V Chamavia gemäß § 26 BGB

Die D.St.V Chamavia wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand des Altherren-Verbandes vertreten.

Der Vorstand der D.St.V. Chamavia besteht aus :

- dem Vorsitzenden (AHX) : Er führt den Altherren-Verband und leitet die AHGV
- dem Schriftwart (AHXX) : Er nimmt den Schriftverkehr war
- dem Kassenwart (AHXXX) : Er führt die Kasse D.St.V. Chamavia

Jeder der Vorstandsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt

§ 9 Beiträge

Zur Erfüllung der Aufgaben der Verbindung werden von jedem Mitglied Beiträge erhoben, deren Höhe für die Aktivitas der BC und für den AH - Verband die AHGV festsetzt.

§ 10 äußere Form des Verbindungslebens

Die äußere Form des Verbindungslebens ist in der Geschäftsordnung und im Komment festgelegt, welche beide Bestandteil dieser Satzung sind.

§ 11 Heimfallrecht

Solange drei aktive Bundesbrüder auf Grund der Satzung zusammen bleiben, ist die Verbindung nicht aufgelöst. Sinngemäß gilt das gleiche für den AH - Verband. Sind jedoch auf einem Cumulativconvent ( CC ), auf dem Alteherren und Aktive gleichermaßen stimmberechtigt sind, mehr als 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten für eine Auflösung der Verbindung, so kann diese durchgeführt werden. Das vorhandene Vermögen geht bei der Auflösung der Aktivitas in den Besitz des AH - Verbandes über.

§ 12 Satzungsänderung

Die Satzung und die dazugehörende Geschäftsordnung mit Komment kann nur auf einem CC mit 2/3 Stimmenmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erfolgen.

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© 28.09.2003   Johannes Kröger